Art. 5 der Statuten:
Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung erworben. Der Vorstand kann ein Beitrittsgesuch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mit der Beitrittserklärung erklärt sich der / die Anmeldende mit den Statuten der saguf https://saguf.ch/de/about/statutes einverstanden und verpflichtet sich zur Bezahlung des gewählten Mitgliederbeitrags. Bei Neueintritten nach dem 1. Juli des Kalenderjahres kann eine Ermässigung auf den Jahresbeitrag gewährt werden. Der Vorstand kann auf individuelle Anfrage für Personen in besonderen Situationen temporär ermässigte Mitgliederbeiträge gewähren. Mitgliederbeiträge können selbstbestimmt nach oben erhöht werden.
Ein Austritt aus der saguf ist nur auf Ende des Kalenderjahres möglich und ist schriftlich bei der Geschäftsstelle anzumelden.