Art. 5 der Statuten:
Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschliesst der Vorstand. Anmeldung zur Mitgliedschaft und Austrittserklärung haben schriftlich zu erfolgen (Anmeldeformular bzw. E-Mail an saguf@unibas.ch).
Bei Neueintritten nach dem 1. Juli des Kalenderjahres wird eine Ermässigung auf den Jahresbeitrag gewährt. Ein Austritt aus der saguf ist nur auf Ende des Kalenderjahres möglich.