ZWEITSCHRIFT BEANTRAGEN
WICHTIG
VORHER LESEN!
Bitte fülle das folgende Formular komplett und richtig aus. Nur so kann eine reibungslose Bearbeitung deiner Bestellung gewährleistet werden.
Die Ausstellung einer Zweitbescheinigung ist kostenpflichtig. Ein Rechtsanspruch auf das Ausstellen einer Zweitbescheinigung besteht nicht.
Das Ausstellen einer Zweitbescheinigung ist möglich bis frühestens rückwirkend drei Jahre nach deinem Kurs. Frühere Unterlagen können nicht ausgestellt werden.
Die Bearbeitung erfolgt nach Gutschrift des Betrages und wird je nach Aufwand 5-7 Werktage dauern. WIR BEARBEITEN DIE ANFRAGE ERST NACH DEM GELDEINGANG! Wir schicken dir deine Zweitschrift ausschließlich per Post zu. Eine Abholung ist nicht möglich!
Sollte das angegebene Datum nicht stimmen bzw. solltest du nicht bei uns im Erste-Hilfe-Kurs gewesen sein, können wir KEINE Bescheinigung ausstellen.
Solltest Du eine Ersatzbescheinigung beantragen, obwohl Du nicht bei uns im Kurs warst, oder das von dir angegebene Kursdatum falsch sein, erstatten wir Dir die Bearbeitungsgebühr (15,00 €) nicht zurück. Hierbei handelt es sich um die Bearbeitungsgebühr für den entstandenen Arbeitsaufwand.
Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist mit einigem Zeitaufwand verbunden, und deshalb kostenpflichtig. Bei Beantragung einer Ersatzbescheinigung fällt eine Gebühr von 15,00 € an. Dafür schicken wir Dir die Bescheinigung per Post an Deine angegebene Adresse.