Meldebedingungen
Der Nachweis über die gültige Impfung entsprechend der DDC Richtlinien ist zu erbringen. Auskunft über die Gültigkeit gibt der internationale Impfausweis. Der Nachweis der gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherung ist vor Lehrgangsbeginn vorzulegen.
Für alle Schäden während des Lehrganges hafte/n ich/wir nach einschlägigen bürgerlich-rechtlichen Bedingungen.
Meldungen für alle Lehrgänge werden erst ab dem 01.01.2018 angenommen. Bitte die Online-Meldung nutzen oder per Email, oder Post an die u.g. Meldestelle des AEAS. Die Anmeldung ist verbindlich.
Teilnehmergebühren: siehe Beschreibung AEAS-Lehrgänge
Rücktritt vom Lehrgang: Bei Rücktritt vom Lehrgang ist eine Gebühr von 15 % der jeweiligen Lehrgangsgebühren zur Zahlung fällig. Bei Rücktritt 14 Tage vor Lehrgangsbeginn und kürzer ist die Lehrgangsgebühr zu 100 % zu zahlen. Meldegelder bitte erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung in 2018 überweisen.
Wichtig: Läufige Hündinnen müssen vor Lehrgangsbeginn bei der Meldestelle angemeldet werden. Kranke Hunde können von der Teilnahme am Lehrgang durch die Lehrgangsleitung / die Ausbilder ausgeschlossen werden.
Kurzfristige Programm- und/oder Änderungen der Ausbilder bleiben vorbehalten.