Hinweis: die Endabrechnung des Projekts muss innerhalb von 6 Monaten nach Projektabschluss, spätestens aber am 01.12. des laufenden Geschäftsjahres erfolgen, sonst kann die Auszahlung des verbleibenden hFMA-Anteils (2. Tranche) nicht erfolgen. Sollte der hFMA-Geschäftsstelle nicht die komplette Abrechnung nach o.a. Fristen vorliegen, fließen die restlichen bewilligten Gelder zurück ins allgemeine hMFA-Budget.