• Anmeldung Schnupperkurs

    Um einen Termin für eine Schnupperstunde zu vereinbaren, benötigen wir im Vorfeld einige Informationen.
  • Die Einzel - Schnupperstunde beinhaltet das gemeinsame Vorbereiten des Pferdes, Reiten und das Nachbereiten.
    Im Anschluss findet ein kurzes Gespräch über den Reitstatus statt und Sie erhalten Terminvorschläge für Reitstunden.

    Kosten für Kinder & Jugendliche: 30,- € (60 Minuten in der Gruppe)

    Kosten für Erwachsene: 50,- € (60 Minuten Einzel)

     

    Vorraussetzungen zur Teilnahme am Unterricht:

    • passender Reithelm (kein Fahrradhelm!) / kann gegen Gebühr (2€) auch ausgeliehen werden
    • feste Schuhe mit durchgehender Sohle & Absatz sowie lange, bequeme Hosen (auch im Sommer!)

    Falls Ihr den Termin für ein Kind oder Jugendlichen vereinbaren möchtet, tragt dessen Daten im Bereich "Reiter" ein.

    Sobald wir die Daten empfangen haben, werden wir Euch schnellstmöglich Termine für die Schnupperstunde vorschlagen.

     

    Corona - Information / Regelung

    Neben der Reitausrüstung sind folgende Punkte zu beachten:

    • tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Kinder jeden Alters & Erwachsene)
    • Handschuhe (für den Reiter)
    • max. 1 Begleitperson
  • Erziehungsberechtigter

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  • Reiter (falls abweichend)

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    Pick a Date
  • Bitte tragt in den folgenden Feldern ein, welcher Zeitraum bei euch für eine Schnupperstunde passen würde.

    Je mehr Termine angegeben werden, desto einfacher für beide Seiten :-)

  • Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der gesamten Gebühr. Bei nur Teilweiser Inanspruchnahme unserer Leistungen, bleibt die volle Gebühr fällig. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit zu allen Veranstaltungen geeignete Ersatzpersonen zu stellen.
    Die Teilnahme an Reitveranstaltungen, Benutzung der Schulpferde und der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Reitlehrer schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung beruhen und dann im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung abzugelten sind.

    Die Aufsichtspflicht über Minderjährige verleibt bei den Sorgeberechtigten, soweit der Betrieb sie nicht durch eine vertragliche Vereinbarung übernimmt.
    Die Aufsichtspflicht für Vor- und Nachbereitungshandlungen (putzen, satteln, trensen, etc.) sowie der Aufenthalt in der Anlage außerhalb der Veranstaltungen verleibt in diesem Fall weiterhin bei den Sorgeberechtigten.

  • Hiermit möchte ich einen Termin für eine Schnupperreitstunde auf dem Walzhof zugesendet bekommen.

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