Wir empfehlen Ihnen die Bereitstellung eines Ansprechpartners in Ihrem Hause, der für die Rechtevergabe in der Nutzungskontrolle zuständig ist. Gerne sind wir Ihnen bei der Einrichtung behilflich. Da die DATEV Nutzungskontrolle jedoch ein wichtiger Bestandteil Ihrer Datenschutz- und Datensicherheitsstruktur ist und wir nicht zu 100% über Kanzlei Interne Strukturen verfügen, ist es unabdingbar, dass in Ihrem Hause das Wissen um die Nutzungskontrolle vorgehalten wird.
Bitte beachten Sie auch, dass jegliche Änderung in der Nutzungskontrolle von dem Ansprechpartner in Ihrem Hause getestet werden muss.