You can always press Enter⏎ to continue
pen-nib

Herzlich Willkommen beim Pflichtteilsrechner der Erbschützer. 

Versuch einfügen Audio-Datei 
20Questions
  • 1
    Press
    Enter
  • 2
    Press
    Enter
  • 3

    M10 erbschützer.de ist bislang lediglich auf deutsches Erbrecht kompatibel. Wir arbeiten jedoch derzeit an einer internationalen Anwendbarkeit. Bis dahin senden Sie uns gerne eine Email an und wir empfehlen Ihnen gerne eine passende Kanzlei, die auf Ihre Rechtsfrage spezialisiert ist.

    Press
    Enter
  • 4
    Press
    Enter
  • 5

    M201 Lebensgefährten, welche nicht verehelicht sind, haben bislang nach deutschem Recht keinen Pflichtteilsanspruch.

    Press
    Enter
  • 6

    M202 Geschwister haben bislang nach deutschem Recht keinen Pflichtteilsanspruch.

    Press
    Enter
  • 7

    M203 Großeltern haben nach deutschem Recht keinen Pflichtteilsanspruch. Sofern Sie jedoch nicht enterbt wurden, kann ihnen jedoch ein Erbanspruch zustehen. Gerne empfehlen wir Ihnen auf Anfrage via Email eine spezialisierte Kanzlei.

    Press
    Enter
  • 8

    M204 Tanten und Onkel haben nach deutschem Recht bislang keinen Pflichtteilsanspruch.

    Press
    Enter
  • 9
    Press
    Enter
  • 10
    Press
    Enter
  • 11
    Press
    Enter
  • 12
    Press
    Enter
  • 13
    Press
    Enter
  • 14
    Press
    Enter
  • 15
    Press
    Enter
  • 16
    • Nein
    • 1 weiteres Kind
    • 2 weitere Kinder
    • 3 weitere Kinder
    • 4 weitere Kinder
    • mehr Kinder
    Press
    Enter
  • 17
    Press
    Enter
  • 18
    Press
    Enter
  • 19

    M2AAAA/BB0 Bei Unterzeichnung eines vollständigen Erb- oder Pflichtteilsverzichts steht Ihnen grundsätzlich kein Pflichtteilsverzicht zu. Sollten Sie jedoch die Wirksamkeit des Verzichts anzweifeln, senden Sie uns gerne eine Email und wir empfehlen Ihnen gerne eine spezialisierte Kanzlei.

    Press
    Enter
  • 20

    M2AAAA/BBA Ihnen steht ein Pflichtteil in Höhe von 1/8 des Gesamtvermögens Ihrer Mutter / Ihres Vaters zu, sofern diese / dieser im gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Das bedeutet, Sie haben einen Anspruch auf eine Geldzahlung, welche 12,5% des Gesamtvermögens entspricht. Eventuell sind hiervon Abzüge durch bereits erhaltene Erbschaftsteile oder Vermächtnisse vorzunehmen.

    Gerne übernehmen wir für die Durchsetzung dieses Anspruchs für Sie. Ohne Kostenrisiko und stressfrei. Nährere Informationen hier. Klicken Sie dafür auf Abschicken und füllen Sie das Formular auf der Folgeseite aus.

    i-Feld

    weitere, einseitige Formular-Seite am Schluss

    Links als Button einbinden

    Press
    Enter
  • Should be Empty:
Question Label
1 of 20See AllGo Back
close