Erlaubnis zur Aushändigung rezeptfreier Medikamente und Coronaschnelltests zur Selbsttestung durch einen Mitarbeitenden
Ggf. dürfen rezeptfreie Medikamente wie z.B. Kopf- und Halsschmerztabletten, Wund- und Stichsalben, Salbe gegen Verstauchungen und Verspannungen an Teilnehmer ausgehändigt werden zur Selbstmedikation. Bei Coronasymptomen und bei Kontakt mit einer Person mit Coronasymptomen darf ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin einen Coronaschnelltest zur Selbsttestung an den Teilnehmer aushändigen.