Laut unseren festgelegten Statuten gilt eine Mitgliedschaft als definitiv, sobald:
a.) dieser Antrag dem Neumitglied durch ein Vorstandsmitglied bestätigt wurde.
b.) der Mitgliederbeitrag einbezahlt worden ist.
Einzahlungsmöglichkeiten siehe: https://www.funkgruppe.ch/impressum.html