Anmeldung zum Internationalen Borgward Treffen Logo
  • Anmeldung bis 01.08.2025

    51. Internationales Borgward-, Goliath-, Hansa- und Lloyd-Treffen

    vom 29. bis 31. August 2025 in St. Ingbert / Saarland.

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  • Die Felder für "Anzahl Beifahrer" sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Ist keine Beifahrer dabei, muss eine "0" eingegeben werden. Der Fahrer bleibt hierbei unberücksichtigt.

  • Ich/Wir benötigen eine Verkaufsfläche. (einschl. Fahrzeug)

  • Zusammenkunft am Freitag Abend im Gästehaus Weisgerber

  • Teilnahme am Festabend Samstag-Abend in der Stadthalle:

  • Teilnahme an der Ausfahrt am Sonntag:

  • Reload
  • Der Gesamtbetrag ist bis spätestens zum 

    Nennungsschluss am: 01. August 2025

    auf das Konto der Carl F.W. Borgward IG e.V., Sparkasse Siegen,

    IBAN: DE13 4605 0001 0048 5887 19 zu überweisen.

     

    Wichtig! Diese Online-Anmeldung gilt nur dann als abgeschlossen, wenn Sie eine Bestätigungs- E-Mail erhalten haben. In der Regel wird diese kurz nach dem Absenden der Anmeldung automatisch erteilt. 

  • Mit der Anmeldung erkenne ich die in der Einladung aufgeführten Teilnahmebedingungen sowie den Haftungsausschluss des Veranstalters an.

    Eine Rückzahlung des Nenngeldes bei Absage nach dem 01. August 2025 ist nicht möglich.

     

    Wichtig zu Organisation!

    Aus Fairnessgründen gegenüber den angemeldeten Teilnehmern, die ein entsprechendes Nenngeld gezahlt haben, wird von nicht angemeldeten Tagesgästen, die sich mit Ihrem Borgward-Fahrzeug auf den Parkplatz vor der Stadthalle zu den angemeldeten Fahrzeugen stellen möchten, eine Parkgebühr von 5,- € pro Tag erhoben.

    Ansonsten stehen außerhalb dieses Park-(Fest-)platzes ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

    Was ist im Nenngeld enthalten:

    Für jeden Fahrer mit oder ohne Fahrzeug (Hauptnennung):

    ♦ Teilnahme am Internationalen Treffen

    ♦ Erinnerungs-Plakette vom Treffen

    ♦ Tourismusunterlagen UNESCO-
        Biosphärenreservat Bliesgau

    ♦ Teilnahme an der Abendveranstaltung
        am Freitagabend

    ♦ Teilnahme Führung Kleinwagen-Museum

    ♦ Teilnahme am Festabend am Samstag-
        abend

    ♦ Teilnahme an der Ausfahrt am Sonntag

    ♦ Kaffee und Kuchen bei der Ausfahrt                                           

     

    Für jeden Beifahrer oder Begleitperson:

    ♦ Teilnahme am Internationalen Treffen

    ♦ Tourismusunterlagen UNESCO-
        Biosphärenreservat Bliesgau

    ♦ Teilnahme an der Abendveranstaltung
       am Freitagabend

    ♦ Teilnahme Führung Kleinwagen-Museum

    ♦ Teilnahme am Festabend am Samstag-
        abend

    ♦ Teilnahme an der Ausfahrt am Sonntag

    ♦ Kaffee und Kuchen bei der Ausfahrt

     

    Teilnahmebedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind alle Borgward-Freunde.

    Helfer
    Den Anordnungen der Helfer ist Folge zu leisten, damit der Zeitrahmen eingehalten werden kann. Andernfalls kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.

    Fahrdisziplin
    Der Veranstalter weist mit allem Nachdruck auf die unbedingte Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu sportlicher Haltung und Fairness gegenüber dem Veranstalter, dessen Helfern und den anderen Teilnehmern.

    Versicherungen
    Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass das von ihm benutzte Fahrzeug für die Dauer der Veranstaltung ordnungsgemäß, mit mindestens der Mindesthöhe der Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht versichert ist. Außerdem besteht eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Haftpflichtschäden der Teilnehmer untereinander sind durch den Veranstalter nicht versichert (nur über die eigene Versicherung).

    Umweltschutz
    Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass das aus Fahrzeugen auslaufende Öl und andere Flüssigkeiten gegen das Eindringen ins Erdreich verhindert werden. Sie haben die Fahrzeuge mit Pappen, Schalen oder Ähnlichem zu sichern. Weiterhin haben die Teilnehmer ihren angefallenen Abfall selbst zu entsorgen, auch Pappen, die gegen auslaufendes Öl ausgelegt wurden.

    Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
    a) Verantwortlichkeit
    Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschrei-bung vereinbart wird. Soweit der Fahrer nicht selbst Kfz-Eigentümer und -Halter des von ihm benutzten Fahrzeuges ist, stellt er den im nachstehenden ‘Haftungsverzicht b)’ genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Eigentümers und -Halters frei und gibt im Zusammenhang mit der Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder Kfz-Halters ab.

    b) Haftungsverzicht
    Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung


    für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung
    erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen
    ♦ den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer
    ♦ Behörden und irgendwelche anderen Personen,die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    Diese Versicherung wird mit der Abgabe der Nennung an der Veranstaltung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

    Verantwortlichkeit des Veranstalters
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzforderungen zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist.

    Veranstalter
    Carl F. W. Borgward IG e. V.
    Vorsitzender: Werner Rosendahl

     

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