wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand
Die Vermieterin/der Vermieter überlässt der Mieterin/dem Mieter stundenweise die folgenden Räumlichkeiten:
Melanie´s Zwergerlschule
Banngrabenweg 122
8041 Graz
bestehend aus
Parkmöglichkeiten, Eingangsbereich, Klo mit Vorraum, Bewegungsraum und Gruppenraum.
Die Vermieterin/der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand inklusive Einrichtung.
Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben.
Das Nutzungsverhältnis beginnt nach Buchung per Mail oder Onlineformular und durch Bestätigung der Vermieterin / des Vermieters und gilt für den jeweils angegeben Zeitraum. Die Überlassung des Raums erfolgt ausschließlich zur Durchführung der bei Buchung angegebenen Veranstaltung.
3. Ausschlusskriterien
Der Raum/die Räume darf/dürfen nur zu dem in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden. Die Mieterin/der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden:
- Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
- Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
- Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus
Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.
Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.
Die Mieterin/der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.
Die Vermieterin/der Vermieter und Beauftragte der Vermieterin/des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
Der Mieter/die Mieterin hat in jedem Fall seine Teilnehmer über die Parkplatzsituation aufzuklären und dafür sorge zu Leisten, dass ausschließlich die vorgesehenen Parkplätze belegt werden. Es ist zu gewärleisten, dass alle Vertragsbedingunngen sowie die Hausordnung eingehalten werden. Bei Nichteinhalten verliert der Mieter jegliche Rechte bezogen auf das Mietverhältniss muss jedoch ausstehende Einheiten entgeltlich begleichen.
Der Mieter/die Mieterin erklärt ausdrücklich, dass
1. er/sie die Gewähr für eine an den Zielen des Grundgesetzes orientierte Arbeit bietet,
2. er/sie sich gegen die Herabwürdigung durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ausspricht,
3. er/sie weder Sympathisant/-in noch Anhänger/-in des Gedankengutes von L. Ron Hubbard (Gründer von "Scientology") ist und die Inhalte und Methoden dieser Idee nicht verwendet.
4. Nutzungsgebühren:
Die Räumlichkeiten können ausschließlich mit gültiger Raumbuchung genutzt werden. Bei Nutzung ohne gültige Buchung wird bis zu 100% Aufschlag verrechnet. Eine Buchung ist gültig, wenn zum Buchungszeitpunt die Räumlichkeiten frei waren. Es wird das Recht behalten, buchungen ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen.
Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt in folgender Höhe zu zahlen:
Bewegungsraum 18 €/h ab 4 Stunden an einem Tag oder pro Woche 16€/h.
Gruppenraum 11 €/h
Die Mindestbuchungslänge beträgt 1 (eine) Stunde. Ab 10 Stunden pro Woche ist eine individuelle Vereinbarung möglich. Sollte eine solche Vereinbarung bestehen, ist diese gesondert zu betrachten und in einem eigenen Dokument geregelt.
Die Verwendung von Materialien von Melanie´s Zwergerlschule ist nur nach schriftlicher Erlaubnis gestattet. So werden für die Yoga-Matten €1/Stunde zu den Nutzungsgebühren beaufschlagt.
Der Betrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung auf das von der Vermieterin/dem Vermieter benannte Konto zu überweisen. Es wird monatlich im Nachhinein abgerechnet. Bei Verzug behaltet sich der Vermieter/die Vermieterin das Recht vor, nach einmaliger Erinnerung, 10% auf den Ursprungspreis aufzuschlagen, sollte nach der 2. Mahnungen mit 20% noch immer keine Zahlung eingehen, wird dies einem Inkassobüro übergeben.
Zu verwendendes Konto:
Melanie Harb
Bank: easybank
IBAN: AT30 1420 0200 1253 8007
Barzahlung ist nicht möglich!
Des Weiteren gelten die AGB´s von Melanie´s Zwergerlschule.
5. Pflichten der Mieterin/des Mieters
5.1 Pflichten
Der Mieter/die Mieterin hat eigenständig ohne Aufforderung zu prüfen, ob die gebuchten Kurse korrekt im Kalender eingetragen sind. Es wird für Fehler seitens des Vermieters/der Vermieterin keine Haftung übernommen.
Die Mieterin/der Mieter versichert mit der Unterschrift, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Die Mieterin/der Mieter ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Die Mieterin/der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie/er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie/er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich. Die Mieterin/der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat die Mieterin/der Mieter diese der Vermieterin/dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
Die Mieterin/der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum die maximale Personenzahl in Höhe von 30 Personen im Bewegungsraum und 20 Personen im Gruppenraum nicht überschritten wird. Ist eine höhere Gruppengröße erwünscht, ist dies schriftlich mit dem Mieter/der Vermieterin zu klären. Bei Überschreitung haftet die Mieterin/der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.
Die Mieterin/der Mieter hat die bestehende Hausordnung (siehe unten) zu beachten. Der Mieter/die Mieterin hat dafür Sorge zu Leisten, dass bei Verwendung von Kaffee oder Tee, dieser abgerechnet wird. Der Mieter/die Mieterin verpflichtet sich dazu, vor verlassen von Melanie´s Zwergerlschule die Checkliste wahrheitsgemäß auszufüllen.
Bei Störungen oder Rückfragen im Notfall ist Melanie Harb unter 06641919044 oder 06603269608 zu kontaktieren. Sollte niemand antowrten ist eine SMS mit "NOTFALL" an diese Nummern zu senden. Bei schwerwiegenden Fällen ist die Rettungskette in Gang zu setzen. Der erste-Hilfe-Koffe befindet sich auf dem Regal im WC.
5.2 Hausordnung
Der Mieter/die Mieterin verpflichtet sich die Hausordnung einzuhalten und Kursteilnehmer auf diese hinzuweisen sowie diese durchzusetzen. Bei Verstoß ist der Mieter einverstanden für Schäden zu haften. Sie besteht aus folgenden Punkten:
· Der Schlüssel ist bei Verlassen der Räumlichkeiten im Schlüsselsafe zu deponieren. Der Schlüsselsafe muss stets abgesperrt werden. Die Kombination des Schlüsselsafes darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
· Vor Verlassen der Räumlichkeiten ist zu prüfen, ob sämtliche Lichter ausgeschaltet, Türen versperrt, Wasser abgedreht, Klimaanlage ausgeschaltet und Fenster verschlossen sind.
· Vor Verlassen der Räume sind diese kurz zu lüften
· Die Benutzung der Räume ist nur zulässig ohne Schuhe oder mit Hallenschuhen mit hellen Sohlen, die keine Spuren hinterlassen. Keine spitzen Gegenstände auf den Boden bringen. Füße und Beine nicht an die Wand anlehnen.
· Nach Benutzung von Wasserkocher und Kaffeemaschine sind diese auszuleeren und zu reinigen.
· Verursachter Müll ist zu entsorgen.
· Verwendetes Geschirr ist eigenständig abzuwaschen und abzutrocknen.
· Die Sanitäranlagen sind in sauberen Zustand zu hinterlassen.
· Es dürfen nur Gegenstände verwendet werden, die ausdrücklich dafür freigegeben wurden. Diese sind vor Verlassen wieder an Ihren vorgesehenen Ort zurück zu räumen. Es dürfen keine Gegenstände entwendet werden.
· Fehlendes und Kaputtes wird ist zu Ersetzen bzw. wird in Rechnung gestellt.
· Mängel und Beschädigungen sind per Foto festzuhalten und umgehend zu melden.
· Ab 22 Uhr sind Nachtruhezeiten zu berücksichtigen und Lärm einzuschränken.
· Es herrscht allgemeines Rauchverbot in den Räumlichkeiten und auf dem Grundstück.
· Bei starker Verunreinigung wird eine Reinigungspauschale von mindestens €35 verrechnet.
· Die Parkplätze dürfen während der besuchten Kurszeiten für das Abstellen von Fahrzeugen aber nicht anderweitig verwendet werden.
· Die Deckenhacken sowie die Sprossenwand erlauben eine maximale Belastung von 30kg. Dies gilt auch bei der Benutzung beider Deckenhacken zusammen.
6. Haftung
6.1 Haftung der Mieterin/des Mieters
Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
Der Mieterin/dem Mieter wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung mit
ausreichender Deckungssumme (für Sach- und Personenschäden) abzuschließen. Wird der Schlüssel bei Verlassen von Melanie´s Zwergerlschule nicht in dem Schlüsselsafe eingeschlossen, der Code verändert oder sollte es durch sonstige Verschulden dazu kommen, dass Einheiten von anderen Kursleitern nicht stattfinden können, sind sowohl der Gewinnentgang, alsauch die Raummiete zu tragen. Gegebenenfalls sind die Kosten für das Austauschen der Schlösser und ein 20% des Warenwertes als Aufwandsentschädigung zu zahlen.
6.3 Haftung der Vermieterin/des Vermieters
Die Vermieterin/der Vermieter stellt der Mieterin/dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von der Vermieterin/dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.
Die Vermieterin/der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Vermieterin/der Vermieter haftet nicht für von der Mieterin/dem Mieter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte, PKW usw.).
7. Vertragsstrafe
Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen, zu denen die Mieterin/der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich die Mieterin/der Mieter, eine Vertragsstrafe von zwei Monatsmieten der Räumlichkeiten*zu zahlen.
Auch bei Zahlung der Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
8. Kündigung/Stornierung
8.1 Ordentliche Kündigung
Die Mieterin/der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen und mindestens 10 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieter/dem Vermieter schriftlich (auch per E-Mail möglich, jedoch nicht per SMS/Whatsapp etc.) vorliegen.
Die Vermieterin/der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird.
8.2. Außerordentliche Kündigung
Die Vermieterin/der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Mieterin/der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Eine Nutzung der Räumlichkeiten ohne gültige Buchung kann ebenfalls ein wichtiger Grund sein.
9. Salvatorische Klausel
Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, so führt das nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Graz, Österreich.
Vermieter/in
Melanie Harb (Melanie´s Zwergerlschule)
(Unterschrift)