Die Erstellung der Pensionsgutachten erfolgt für den aus dem letzten versicherungsmathematischen Pensionsgutachten ersichtlichen Personenbestand und anhand der dort ausgewiesenen Bewertungsgrundlagen/-parameter (insb. Versorgungsleistungen und Trendannahmen).
Eine detaillierte Eingabe der Versorgungsberechtigten ist daher nicht notwendig.
Etwaige - seit dem letzten Bilanzstichtag - eingetretene Bestandsveränderungen, bzw. Veränderungen an den Bemessungsgrundlagen teilen Sie uns bitte in Schritt 4 "Datenübermittlung" mit.
Hinweis:
Eine Bestands-Analyse ist ohne eigenständige Beauftragung nicht Bestandteil der Erstellung der Pensionsgutachten.