wegen Krankheit nicht am Arbeitsplatz erscheinen konnte.
Mir ist bewusst, dass eine falsche Krankmeldung die fristlose Kündigung zur Folge haben kann.
Die aus falschen Angaben resultierenden Mehrkosten (z.B. Abrechnungskosten, u.ä) sind vom Arbeitnehmer zu tragen.
Dem Arbeitgeber und dessen Abrechnungsstelle / Steuerberater ist es erlaubt, die elektronische AU - Bescheinigung (eAU) abzurufen.