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  • Krankmeldung

    abzugeben ab dem ersten Fehltag
  • Die AU-Bescheinigung in Papierform, die bislang beim Arbeitgeber vorzulegen war ist entfallen. Diese wird durch eine elektronische Meldung ersetzt. Zum Abgleich der Daten ist es ist ab sofort unerläßlich, dass ab dem ersten Fehltag bereits eine Meldung über dieses Formular an den Arbeitgeber und die Steuerkanzlei erfolgt.

  • Ich bestätige hiermit, dass ich....

  •  . .
  •  . .
  • wegen Krankheit nicht am Arbeitsplatz erscheinen konnte. 

    Mir ist bewusst, dass eine falsche Krankmeldung die fristlose Kündigung zur Folge haben kann.

    Die aus falschen Angaben resultierenden Mehrkosten (z.B. Abrechnungskosten, u.ä) sind vom Arbeitnehmer zu tragen.

    Dem Arbeitgeber und dessen Abrechnungsstelle / Steuerberater ist es erlaubt, die elektronische AU - Bescheinigung (eAU) abzurufen.

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