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    Steuerkanzlei-Aichach
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    • Wichtig bei kurzfristigen Beschäftigten und Pauschalversteuerung:

      Eine Pauschalbesteuerung mit 25% ist nur möglich wenn,

      • Zusammenhängend 18 Arbeitstage nicht überschritten werden,
      • 150 Euro je Arbeitstag nicht überschritten wird und
      • der Stundenlohn maximal 19 Euro beträgt.

      Wenn eine der drei Voraussetzunge nicht gegeben ist, kann nur mit Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.

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    • Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen, insbesondere in Bezug auf weitere Beschäftigungen (in Bezug auf Art, Dauer und Entgelt) unverzüglich mitzuteilen.

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