Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren hiermit den bestehenden Arbeitsvertrag wie folgt anzupassen: Der bisherige Barlohn des Mitarbeiters reduziert sich in Höhe der gewährten Erstattung. Der Mitarbeiter hat darüber hinaus einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Zahlung in Höhe der Erstattung.