Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsvertrag. Beiden Parteien ist bekannt, dass Arbeitnehmer des Arbeitgebers im Servicebereich von Kunden des Arbeitgebers in unregelmäßiger Höhe Trinkgelder erlangen. Diese erhält der jeweilige Arbeitnehmer in der Regel unmittelbar vom Kunden zugewandt.
Ziel dieser Vereinbarung ist es insbesondere, dass auch das mit dem Kassiervorgang nicht beauftragte Personal des Arbeitgebers (z. B. Arbeitnehmer, die in der Küche arbeiten), anteilig Trinkgeld erhält. Hierzu kommen die Parteien wie folgt überein:
1. Trinkgeld, das der Arbeitnehmer erhält, wird am Ende einer jeden Schicht/am Ende der Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitstags gesammelt und ordnungsgemäß, insbesondere vollständig in einer fortlaufenden Liste verbucht.
2. Am Ende eines Tages wird die Summe aller Trinkgelder ermittelt und rechnerisch wie folgt auf die Beschäftigten verteilt