Kasse - Anzeigeverpflichtung Logo
  • Kassenführung - Anmeldung elektr. Kassen beim FA

    Mitteilung über Beginn / Änderung / Beendigung elektronischer Kassenführung gemäß § 146a Abgabenordnung
  • Hinweise:
    Ab dem 01.01.2020 haben Steuerpflichtige elektr. Kassensysteme dem Finanzamt zu melden. Mit diesem Bogen haben Sie die Möglichkeit sich auf die neue Meldepflicht vorzubereiten. Bitte beachten Sie, dass die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass das Kassensystem sowie jegliche verbundene Geräte (Bon-Drucker, Erfassungsgeräte usw.) gemeldet werden müssen. Änderungen bei den elektr. Kassensystemen sind innerhalb eines Monats mitzuteilen (§146a Abs 4 AO).
    Am 01.07.2025 endet die Übergangsfrist (Aussetzung der Meldepflicht). Sie können die Kassenmeldung per Elster selbständig durchführen. Wenn wir die Meldung übernehmen sollen, entsteht eine Gebühr in Höhe von 95 Euro netto (inkl. der Datev-Kosten).

  •  
  • Die BSI-Zertifizierungsnummer muss wie folgt aufgebaut sein: BSI-K-TR-NNNN-YYYY

    die Seriennummer der TSE hat 64 Stellen

  • Löschen
  •  
  • Should be Empty: