Hinweise:
Ab dem 01.01.2020 haben Steuerpflichtige elektr. Kassensysteme dem Finanzamt zu melden. Mit diesem Bogen haben Sie die Möglichkeit sich auf die neue Meldepflicht vorzubereiten. Bitte beachten Sie, dass die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass das Kassensystem sowie jegliche verbundene Geräte (Bon-Drucker, Erfassungsgeräte usw.) gemeldet werden müssen. Änderungen bei den elektr. Kassensystemen sind innerhalb eines Monats mitzuteilen (§146a Abs 4 AO).
Am 01.07.2025 endet die Übergangsfrist (Aussetzung der Meldepflicht). Sie können die Kassenmeldung per Elster selbständig durchführen. Wenn wir die Meldung übernehmen sollen, entsteht eine Gebühr in Höhe von 95 Euro netto (inkl. der Datev-Kosten).