Bei allen Kassensystemen ist regelmäßig ein Kassensturz vorzunehmen. Bei der offenen Ladenkasse (nur noch in Ausnahmefällen zulässig) ohne Einzelaufzeichnung muss dies täglich erfolgen. Wird der Kassensturz nicht mit einem Geldzählgerät vorgenommen, sollte ein Kassenzählprotokoll erstellt werden. Auf jeden Fall ist das Zählergebnis schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation muss aufbewahrt werden. Das Zählprotokoll wird von uns in Unternehmen online abgelegt.