Definition Elektrorollstühle:
Unter dieser Kategorie werden Elektrorollstühle verstanden, welche in ihrer Art
einer zweckmässigen und gebrauchsfertigen Ausführung entsprechen. Zu einer solchen gehören:
• 2 elektromotorisch angetriebene Räder
• zwei Lenkräder
• Beinstützen
• Armauflagen
• wartungsfreie Batterien und Ladegerät
Die grundsätzliche Funktionstauglichkeit und Sicherheit muss durch die CE-Kennzeichnung, die Konformitätserklärung und die Produktinformation in Deutsch, Französisch, Italienisch erbracht werden. (Medizinprodukte Verordnung MepV und Richtlinie 93/42/EWG)
Es können nur die Positionen zusätzlich verrechnet werden, welche in der Liste der behinderungsbedingten Optionen aufgeführt sind (Anhang zum Antragsformular zur Abgabe eines Rollstuhls).