Vereinbarung eines Telearbeitsplatzes Logo
  • Vereinbarung eines Telearbeitsplatzes

    LobuNOW
  • Der Arbeitnehmer wird ab sofort in alternierender Telearbeit für den Arbeitgeber tätig sein. Die mit dem Arbeitnehmer getroffenen arbeitsverträglichen Vereinbarungen bleiben unberührt, soweit in den nachfolgenden Punkten keine andere Regelung getroffen wird.

  • 1. Arbeitsplatz und Nutzung der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

    Der Raum mit dem Tischarbeitsplatz befindet sich in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers. Die Adresse stimmt mit der uns bekannten Anschrift überein.

    Sollten Einrichungen der Informations- und Kommunikationstechnik (Notebook) firmenseitig zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies unentgeltlich. Die Einrichtungen bleiben im Eigentum der Firma. Ein betrieblicher Arbeitsplatz wird beibehalten.

  • 2. Arbeitszeit

    Der Umfang der individuell vereinbarten Arbeitszeit bleibt aufrechterhalten. Vorübergehende Abweichungen von dieser Verteilung sind nur im Einvernehmen mit Ihrer Führungskraft möglich. Individuelle Wünsche und betriebliche Belange sind hierbei zu berücksichtigen.

  • 3. Kostenerstattung

    Als Mitarbeiter mit alternierender Telearbeit erhält der Arbeitnehmer für die im Zusammenhang mit Telearbeit entstehenden Kosten (z.B. Kommunikations- und Energiekosten) einen Pauschalbetrag von monatlich 20.00 EUR brutto erstattet. Damit sind alle entstehenden Kosten und Aufwendungen ersetzt; darüber hinausgehende Kosten werden von der Firma nicht erstattet.

  • 4. Haftung

    Für die Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommn von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik oder sonstiger Arbeitsmittel gelten die gleichen Regelungen wie am betrieblichen Arbeitsplatz.

    Bei Schäden, die durch im Haushalt lebende Familienangehörige oder berechtige Besucher am Eigentum des Unternehmens verursacht werden, gelten die gleichen Grunsätze, sofern keine Haupthaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.

  • 5. Kontakt zum Betrieb

    Der Kontakt zum Betrieb, z.B. Unterrichtung über abteilungsinterne Informationen, die die Teilnahmemöglichkeit an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Abteilungsversammlungen, Gruppenbesprechungen sowie an Betriebsversammlungen bleibt gewährleistet.

  • 6. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

    Die jeweiligen Hinweise zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zur gesetzlichen Unfallversicherung sind auch bei Telearbeit zu beachten. Grundsätzlich sind an einem Telearbeitsplatz die gleichen Anforderungen gestellt wie an einem Büroarbeitsplatz.

  • 7. Versicherungsschutz

    Für Arbeitsunfälle, die sich bei der Ausführung einer Arbeitstätigkeit am außerbetrieblichen Arbeitsplatz in der Wohnung des Mitarbeiters ereignen, sowie bei Unfällen auf dem Weg vom häuslichen Arbeitsplatz zum Betrieb besteht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach den allgemeinen Vorschriften.

  • 8. Datenschutz und Informationssicherheit

    Bei jeder Form der Telearbeit kommt den Regeln des Datenschutzes und der Informationssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zu wahren. Weitere Hinweise zum Datenschutz und zur Informationssicherheit sind als Anlage 2 beigefügt.

    Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden und aufgrund gesetzlicher Vorschiften Kontrollen des Arbeitsplatzes erforderlich sind, erklären Sie sich bereit, den Verantwortlichen für die Dauer des Telearbeitsvertrages Zutritt zu ihrer Wohnung zu gewähren.

  • 9. Widerruf

    Die Firma und Sie können ihre Bereitschaft zur Telearbeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats widerrufen. Bei Ihrem Widerruf aus mietrechtlichen oder besonderen persönlichen Belangen kann das Einverständins mit sofortiger Wirkung zurückgezogen werden. Einzelheiten werden zwischen Ihnen und Ihrer Führungskraft abgesprochen. Aus der Ausübung des Widerrufsrechts dürfen ihnen keine Nachteile entstehen. Nach Beendigung der Telearbeit sind die firmenseitig zur Verfügung gestellten Einrichtung und Arbeitsmittel umgehend zurückzugeben oder gegen angemessenes Entgeld zu erwerben

  • Einverständniserklärung

  •  . .
  • Löschen
  • Anlage 1

    Merkblatt zu Arbeitssicherheit und gesetzlicher Unfallversicherung bei Telearbeit, Unterweisungsvorlage Telearbeit
  • I. Umgebung

    Ein Telearbeitsplatz ist im Grundsatz nicht anders zu gestalten als ein herkömmlicher Büroarbeitsplatz in einem Unternehmen. Nicht nur die technische Ausstattung sollte den Anforderungen des Telearbeiters und seiner Aufgabenerfüllung entsprechen, sondern auch die allgemeine Arbeitsplatzumbgebung.

    Daher ist der Telearbeitsplatz so zu bemessen und einzurichten, dass ausreichend Platz vorhanden ist´, um wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen zu ermöglichen. Die freie Bewegungsgläche am Arbeitsplatz soll 1.5 m betragen.

    Die allgemeine und/oder speziell Beleuchtung ist so anzuordnen, dass hinreichende Lichverhähltnisse und ein ausreichender Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung in Hinblick auf die sehkraftbedingten Bedürfnisse des Benutzers gewährleistet sind. Die Beleuchtung sollte mindestens 500lx betragen, aber 750 lx nicht überschreiten. Allgemein sollte der Arbeitsplatz so eingerichtet sein, dass Reflexionen und Blendungen durch Lichtquellen vermieden werden

    Die zum Arbeitsplatz gehörenden Geräte geben Wärme ab. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Wärmeklima des Arbeitsraumes nicht negativ beeinflusst wird. Außerdem ist für ausreichende Luftfreuchtigkeit zu sorgen.

    Damit man sich bei der Arbeit wohlfühlt und leistungsfähif ist, reich ein ergonomisch "perfekt" gestalter Bildschirmplatz allein nicht aus.

    Daher sollte man selbst aktiv werden und insbesonders auf Folgendens achten:

    • Arbeitsstuhl und das Bildschirmgerät individuell einstellen
    • Dynamisches Sitzverhalten entwickeln. Ein regelmäßiger Wechsel der Sitzhaltung entlastet die Bandscheiben und trägt damit zur Vermeidung von verschleißbedingter Bandscheibenschäden bei.
    • Tätigkeitswechsel und Arbeitspausen einplanen
    • Pausen z.B. für Bewegungs-, Entspannungs- und Augenübungen nutzen.
    • Körpersignale rechtzeitig beachten zur Vermeidung von Überforderung und gesundheitlicher Beeinträchtigung

    Für dieses gesundheitsgerechte Verhalten bietet die Arbeit im häuslichen Umfeld im Grunde günstige Voraussetzungen. Dazu gehört jedoch die Entwicklung von Eigeninitative und Selbstmotivation und zwar nicht erst dann, wenn der Organismus Überlastungen und Verspannungen mit Schmerz signalisiert.

    Wenn das (bisher gewohnte) tagtägliche Pendeln zum betrieblichen Arbeitsplatz entfällt und der überwiegende Teil der Arbeitszeit am Bildschirm in der eigenen Wohnung verbracht wird, kann die körperliche Leistungsfähigkeit gefährdet sein. Hinzu kommt, dass in der Tendenz auch das Sitzen in der Freizeit weiter zunimmt (Fernsehen, Autofahren, usw.)

    Bewegung bei der Arbeit und regelmäßige sportliche Betätigung in der Freizeit sind daher gerade für Telearbeiter wichtig. Sportliche Betätigung (Laufen, Gymnastik, usw.) fördert die körperliche und die psychische Leistungsfähigkeit, erhöht Wohlbefinden, Zufriedenheit und Vitalität.

  • II. Verhaltensweise Telearbeitsplatz

    1. Die elektrische Sicherheit der zur Verfügung gestellten Geräte (z.B. Pc,Drucker) und Anschlussleitungen muss gewährleistet sein.

    2. Vor Aufnahme der Telearbeit und danach in regelmäßige Abständen hat eine Unterweisung über die relevanten Unfallverhütungs sowie über die ergonomische Gestatlung des Arbeitsplatzes stattzufinden. Der Tele-Bildschirmarbeitsplatz entspricht in der Gefährdungsbeurteilung dem Musterarbeitsplatz "Büroarbeitsplatz eines Sachbearbeiters". Sie selbst sind für die Einhaltung der Vorgaben zur Gestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes (im Gegensatz zur Gestaltung des betrieblichen Arbeitsplatzes verantwortlich. Durch diese Vorgaben sollen haltungsbedingte sowie sehbedingte Gesundheitsbeschwerden vermieden werden. Die Ziele des Gesundheitsschutzes für Arbeutsplätze im Betrieb unterscheiden sich nicht von den Zielen für Arbeitsplätze im häuslichen Bereich!

    3. Nehmen Sie keine Reperaturen and elektrischen Teilen der Geräte vor!

    4. Die Fußböden und Treppen im häuslichen Arbeitsbereich müssen stolper- und trittsicher sowie rutschfest sein. Die Anschlussleitungen müssen so verlegt sein, dass keine Stolperfallen entstehen.

    5. Bewahren Sie Gefahrstoffe, z.B. Reinigungsmittel für Bildschirmgeräte, Toner, usw. für Kinder zugriffssicher auf.

    6. Zur Vermeidung von Brandgefahren dürfen eingeschaltete Geräte nicht abgedeckt werdne. Schalten Sie nach Arbeitsende die Geräte aus!

    7. Als Arbeitnehmer besteht für Sie der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

    7a) Sollten Sie in Ihrer Wohnung im Rahmen Ihrer Tätigkeit einen Arbeitsunfall er leiden, so melden Sie diesen bitte umgehend ihrer Führungskraft und der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, so dass geprüft werden kann, ob es sich um einen versicherten Arbeitsunfall handelt und entsprechende Maßnahmen eingelteitet werden. Suchen sie bei Verletzungen einen Artz auf.

    7b) Entsprechendes gilt für Unfälle auf dem Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte im Betrieb. bei Dienstreisen, die von der Wohnung aus angetreten werden, besteht zusätzlich der Schuzt durch die Dienstreiseunfallversicherung.

    Beachten Sie bitte, dass für unfälle von Familienangehörigen und Gästen im häuslichen Arbeitsbereich im Regelfall kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht.

    8. Für Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes sowie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskraft, Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, ggf. an Ihren Betriebsartz

  • Anlage 2 - Hinweise zum Datenschutz

    und Informationssicherheit
  • Im Rahmen der Telearbeit ist der Schutz von personen- und firmenbezogenen dienstlichen Daten von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund sind die wesentlichen Grundregeln zum Datenschutz und zur Informationssicherheit im Folgenden zusammengestellt.

    Datenschutz im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, bedeutet den Schutz von personenbezogenen Daten, also den Schutz alles Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Einzelperson).

    Informationssicherheit bedeutet den adäquaten Schutz jeglicher Firmendaten.

    1. Dienstliche Informationen und Systeme dürfen nur im Rahmen der zugewiesenen Aufgabe genutzt werden.

    2. Dienstlicher Informationen sind vor dem Verlust der Vertraulichkeit, der Integrität und der Verfügbarkeit zu schützen. Hierzu gehört auch eine angemessene Sorgfaltsplflicht beim Umgang mit dienstlichen Informationen und Systemen. Alle Mitarbeiter sind persönlich verpflichtet, unternehmensinterne Informationen gegen Verlust, Verfälschung und Missbrauch jeglicher Art zu schützen.

    3. Stellen sie an Ihrem Telearbeitsplatz vorallem sicher, dass:

    • nur sie Zugriff auf dienstliche Einrichtungen und Informationen haben (Zugangsschutz,Zugriffsschutz gemäß bereichsinterner Regelung);
    • geöffnete Zugänge auch bei kurzer Abwesenheit vom Arbeitsplatz gesperrt sind, z.B. durch Einschalten des Bildschirmschoners mit Passwortschutz;
    • bei Arbeitsschluss geöffnete Zugänge geschlossen oder vor unberechtigtem Zugang/Zugriff geschützt werden;
    • externe Speichermedien (z.B. CD-ROM, USB-STICKS), Listen sowie andere Unterlagen und Arbeitsmittel sicher verschlossen/vewahrt sind;
    • auf Ihrem System stets aktuelle Versionen der konzernweit bereitgestellten Virenschutzprogramme zum Einsatz kommen;
    • nur Virenfreie Daten von fremden Datenträgern übernommen werden (automatischer Virencheck);
    • auf Ihrem System stets die aktuelle Version der verwendeten Nutzersoftware (z.B. Client-SW) installiert ist und die Updates durchgeführt werden;
    • keine Software aus unsicheren Quellen zum Einsatz kommt (z.B. Softwaregeschenk in Zeitschriften oder aus dem Internet)
    • Daten und Datenräger insbesondere CD-ROM und USB-Sticks, zugriffssicher versandt werden (Regelungen Ihres Bereichs beachten z.B. zur Verschlüsselung der Daten);
    • Ihre Daten regelmäßig gesichert werden (Sicherungskopien);
    • Ausdrucke und Datenträger sicher entsorgt werden;

    4. Bedenken Sie, dass Nachlässigkeiten beim Datenschutz und bei der Informationssicherheit ein hohes Schadenspotential beinhalten können

    Für weitere Auskünfte steht Ihnen der zuständige Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

    Und denken Sie immer daran: Für die Einhaltung der Regelungen zu Datenschutz und Informationssicherheit an Ihrem Telearbeitsplatz sind Sie verantwortlich.

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