II. Verhaltensweise Telearbeitsplatz
1. Die elektrische Sicherheit der zur Verfügung gestellten Geräte (z.B. Pc,Drucker) und Anschlussleitungen muss gewährleistet sein.
2. Vor Aufnahme der Telearbeit und danach in regelmäßige Abständen hat eine Unterweisung über die relevanten Unfallverhütungs sowie über die ergonomische Gestatlung des Arbeitsplatzes stattzufinden. Der Tele-Bildschirmarbeitsplatz entspricht in der Gefährdungsbeurteilung dem Musterarbeitsplatz "Büroarbeitsplatz eines Sachbearbeiters". Sie selbst sind für die Einhaltung der Vorgaben zur Gestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes (im Gegensatz zur Gestaltung des betrieblichen Arbeitsplatzes verantwortlich. Durch diese Vorgaben sollen haltungsbedingte sowie sehbedingte Gesundheitsbeschwerden vermieden werden. Die Ziele des Gesundheitsschutzes für Arbeutsplätze im Betrieb unterscheiden sich nicht von den Zielen für Arbeitsplätze im häuslichen Bereich!
3. Nehmen Sie keine Reperaturen and elektrischen Teilen der Geräte vor!
4. Die Fußböden und Treppen im häuslichen Arbeitsbereich müssen stolper- und trittsicher sowie rutschfest sein. Die Anschlussleitungen müssen so verlegt sein, dass keine Stolperfallen entstehen.
5. Bewahren Sie Gefahrstoffe, z.B. Reinigungsmittel für Bildschirmgeräte, Toner, usw. für Kinder zugriffssicher auf.
6. Zur Vermeidung von Brandgefahren dürfen eingeschaltete Geräte nicht abgedeckt werdne. Schalten Sie nach Arbeitsende die Geräte aus!
7. Als Arbeitnehmer besteht für Sie der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
7a) Sollten Sie in Ihrer Wohnung im Rahmen Ihrer Tätigkeit einen Arbeitsunfall er leiden, so melden Sie diesen bitte umgehend ihrer Führungskraft und der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, so dass geprüft werden kann, ob es sich um einen versicherten Arbeitsunfall handelt und entsprechende Maßnahmen eingelteitet werden. Suchen sie bei Verletzungen einen Artz auf.
7b) Entsprechendes gilt für Unfälle auf dem Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte im Betrieb. bei Dienstreisen, die von der Wohnung aus angetreten werden, besteht zusätzlich der Schuzt durch die Dienstreiseunfallversicherung.
Beachten Sie bitte, dass für unfälle von Familienangehörigen und Gästen im häuslichen Arbeitsbereich im Regelfall kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht.
8. Für Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes sowie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskraft, Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, ggf. an Ihren Betriebsartz