Hajkordnung:
Mir ist bekannt, dass...
- christliche und pfadfinderische Werte der Hauptbestandteil des Hajks sind.
- ein Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot auf dem Hajk besteht.
- ein Handyverbot besteht außer der Hajkleitung und den Teamleitern. (Ausnahmen können von der Hajkleitung erteilt werden). Bei Zuwiderhandlung bin ich einverstanden, dass die Geräte bis zum Hajkende von der Leitung verwahrt werden.
- Spielzeugwaffen verboten sind.
- Kleidung in Flecktarnmuster nicht erwünscht ist.
- es keine Haftung für verlorene oder beschädigte Kleidung oder Ausrüstungsgegenstände gibt.
- während des Hajks alle benutzen Plätze (Schlafplätze, Pausenplätze, etc.) frei von Müll gehalten werden muss.
- sich niemand ohne Abmeldung bei der Hajkleitung oder Teamleitern vom Team oder Hajkgelände verlassen darf.
- sich jeder an die Nachtruhe halten muss.
- das Betreten von privaten oder Naturschutzgebieten untersagt ist bzw. nur nach den gesetzlichen Richtlinien betreten werden darf.
- die Teilnahme an den Programmpunkten Pflicht ist.
Die Royal-Rangers Regeln und die Regeln des Hajks sind verbindlich. Wer regelmäßig dagegen verstößt, muss damit rechnen, auf Kosten der Eltern ohne Erstattung der Kosten zurückgeschickt zu werden, bzw. durch die Eltern abgeholt werden muss.
Aufsichtspflicht & Medizinische Hinweise:
Die Rangers unterstehen während des Hajks der Aufsicht der jeweiligen Teamleiter bzw. in Vertretung der Hajkleitern. Der Camp-Sanitäter (Camp-Sanitätsdienst) übernimmt die medizinische Erstversorgung und entscheidet gegebenenfalls über die Weiterleitung an einen Arzt bzw. Krankenhaus. Der Campsanitätsdienst entscheidet nach Bedarf im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz über die Erstversorgung und evtl. notwendige weitergehende Behandlung / Behandlungsmaßnahmen. Die Indikation zur Verabreichung von Medikamenten wird sehr zurückhaltend gestellt. Die Erziehungsberechtigten werden in jedem Fall schnellstmöglich kontaktiert, um das Vorgehen abzustimmen. Gegebenenfalls hierzu notwendige Fahrten in einem Fahrzeug des Veranstalters oder in einem von diesem beauftragten Fahrzeug, sind dem Kind gestattet.
Tetanusimpfung: Überfällige Impfungen werden im Rahmen des Camps nicht nachgeholt. Bitte achten Sie im Vorfeld auf ausreichenden Impfschutz.
Nahrungsmittelallergien: Auf Nahrungsmittelallergien kann leider aus organisatorischen Gründen von Seiten der Küche nur bedingt Rücksicht genommen werden. Bitte geben Sie ihrem Kind ggf. die notwendigen Lebensmittel in entsprechender Form und beschriftet mit und halten Rücksprache mit dem Teamleiter Ihres Kindes. Ein Briefumschlag (mit Namen und Stammnummer auf der Vorderseite) mit der Krankenkassenkarte und dem Impfausweis (ggf. Kopie), wird bei der Abfahrt von den Leitern eingesammelt. Privatversicherte geben ihrem Kind bitte den Namen und die Anschrift der zuständigen Krankenversicherung mit.
Bitte untersucht euer Kind ca. 3 Tage vor Abreise auf Läuse. Sollten welche gefunden werden, behandeln Sie bitte Ihr Kind und geben uns Mitteilung.
Datenschutz
Die angegebenen Daten werden zum Zweck der Kontaktaufnahme, der RR-Arbeit und zur sicheren Durchführung der Freizeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert und verarbeitet. Der Verarbeitung kannst Du jederzeit widersprechen, sowie Berichtigung, Auskunft über deine Daten oder Löschung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beantragen. Bei Fragen zum Datenschutz schreibe gerne an info@royal-rangers-hamburg.de.